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Assistenzhunde

Wussten Sie, dass Assistenzhunde wie Signalhunde für Diabetes, Epilepsie oder ADHS, Servicehunde für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Bewegungseinschränkungen und Blindenführhunde überallhin mit ihren Besitzern dürfen?

Unter dem §39a Bundesbehindertengesetz haben diese treuen Begleiter das Recht, an der Seite ihrer Besitzer zu sein, ohne Maulkorb, ohne Leine und mit der entsprechenden Kennzeichnung.

Viele wissen nicht, dass diese speziell ausgebildeten Hunde in allen Bereichen des öffentlichen Lebens willkommen sind, selbst an Orten, wo "normale" Hunde nicht erlaubt sind. Wie zum Beispiel Lebensmittel- und Friseurgeschäfte, Arztpraxis, Restaurants…

Sie sind nicht nur emotionale Stützen, sondern auch unentbehrliche Helfer im Alltag ihrer Menschen!